Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Tareluno – zwischen dir und dem Anbieter.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Definitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Tareluno" („Plattform" oder „Dienst"), die zwischen Thorsten Meyer, Mühlendamm 2, 29303 Bergen („Anbieter" oder „wir") und den Nutzern der Plattform („Nutzer" oder „Kunde") geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer:
- Verbraucher (B2C) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer (B2B) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand und Verfügbarkeit (SaaS)
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer über das Internet den Zugang zur browserbasierten Software „Tareluno" zur Verfügung. Der Dienst richtet sich an Creator und ermöglicht insbesondere: eine öffentliche Fan-Seite unter einer eigenen Seiten-Adresse (Bio-Link), das Sammeln von E-Mail-Adressen der eigenen Fans im Double-Opt-in-Verfahren, den Export dieser Adressen, das Vorbereiten und – je nach Tarif und im Rahmen der Grenzen nach § 3a Absatz 3a – das Veröffentlichen von Beiträgen auf verbundenen Drittplattformen sowie das Versenden von Benachrichtigungen an die eigenen Fans. Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 3a).
(1a) Der Anbieter darf den Funktionsumfang weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn dies zur Anpassung an geänderte Vorgaben oder technische Beschränkungen angebundener Drittplattformen, an eine veränderte technische Umgebung, an gesetzliche Anforderungen oder an Erfordernisse der Sicherheit des Dienstes erforderlich ist, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt. Die Änderung erfolgt ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Nutzer kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Eine Erweiterung des Funktionsumfangs bedarf keiner Ankündigungsfrist und keines Kündigungsrechts.
(2) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind:
- geplante Wartungsarbeiten, die vorab per E-Mail oder Systemnachricht angekündigt werden;
- Ausfälle durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Machtbereichs des Anbieters (z. B. Cyber-Angriffe, großflächige Internet- oder Stromausfälle);
- Einschränkungen oder Ausfälle bei Diensten Dritter, die für den Betrieb erforderlich sind (z. B. Rechenzentrum, E-Mail-Versand, Zahlungsdienstleister).
§ 3 Vertragsschluss, Tarife und Registrierung
(1) Die Präsentation der Tarife auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer.
(2) Durch das Absenden des Registrierungsformulars bzw. das Anklicken des finalen, ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellbuttons (z. B. „Zahlungspflichtig bestellen") gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Annahme per E-Mail bestätigt oder dem Nutzer den Zugang zum gewählten Tarif freischaltet.
§ 3a Tarife und Abonnements
(1) Der Anbieter bietet die jeweils auf der Preisseite des Anbieters ausgewiesenen Tarife an. Maßgeblich sind der dort genannte Leistungsumfang, der dort genannte Preis und die dort ausgewiesene Zahl der Veröffentlichungen je Abrechnungszeitraum (Absatz 3a). Die nachstehende Aufzählung gibt den derzeitigen Stand wieder und ist nicht abschließend; der Anbieter kann weitere Tarife anbieten, ohne dass es hierfür einer Änderung dieser Bedingungen bedarf. Derzeit werden angeboten:
- Free – 0,00 €: kostenloses Konto ohne Abonnement. Enthalten sind die Registrierung, das Nutzerprofil und der Zugang zur Plattform sowie Veröffentlichungen auf verbundenen Drittplattformen in dem auf der Preisseite ausgewiesenen Umfang (siehe Absatz 3a). Eine öffentliche Fan-Seite, das Sammeln von E-Mail-Adressen und der Export sind nicht enthalten.
- Creator – 9,90 € pro Monat: öffentliche Fan-Seite mit eigener Seiten-Adresse (Bio-Link), Sammeln von E-Mail-Adressen im Double-Opt-in-Verfahren, Fan-Liste im Konto und Export der bestätigten Adressen als Datei, die Live-Benachrichtigung, mit der der Nutzer seine bestätigten Fans per E-Mail über eigene Aktivitäten informieren kann, sowie Veröffentlichungen auf verbundenen Drittplattformen in dem auf der Preisseite ausgewiesenen Umfang (siehe Absatz 3a).
- Pro – 29,90 € pro Monat: sämtliche Leistungen des Tarifs Creator sowie zusätzlich das zeitversetzte Veröffentlichen (Einplanen, Absatz 3d) und Veröffentlichungen auf verbundenen Drittplattformen in dem auf der Preisseite ausgewiesenen Umfang (siehe Absatz 3a).
(2) Alle genannten Preise sind Endpreise pro Monat (siehe § 4). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesene Tarifübersicht.
(3) Faire Nutzung und Versandgrenzen. Für den E-Mail-Versand gelten je Tarif Höchstmengen (Anzahl versendeter Nachrichten je Abrechnungszeitraum; Beginn wie in Absatz 3a) sowie Mindestabstände zwischen zwei Versendungen. Die jeweils geltenden Grenzen werden im Konto des Nutzers angezeigt. Sie dienen dem Schutz der Zustellbarkeit für alle Nutzer. Derzeit gelten je Abrechnungszeitraum folgende Höchstmengen an versendeten Fan-Nachrichten: im Tarif Creator 2.000 und im Tarif Pro 10.000; der Tarif Free enthält keine Fan-Nachrichten. Die Höchstmenge verteilt sich über die Tage des Abrechnungszeitraums; sie kann nicht an einem einzigen Tag vollständig versendet werden. Eine einzelne Rundmail geht an bis zu 5.000 Empfänger. Bei dauerhafter Überschreitung kann der Anbieter den Wechsel in einen höheren Tarif verlangen oder den Versand vorübergehend begrenzen.
(3a) Veröffentlichungsgrenzen je Tarif. Je Abrechnungszeitraum ist die Zahl der Veröffentlichungen auf verbundenen Drittplattformen begrenzt. Maßgeblich ist die Zahl, die für den gebuchten Tarif auf der Preisseite des Anbieters ausgewiesen ist; derzeit sind das im Tarif Free 30, im Tarif Creator 300 und im Tarif Pro 2.000 Veröffentlichungen je Abrechnungszeitraum. Wird ein weiterer Tarif angeboten, gilt die für ihn dort ausgewiesene Zahl. Gezählt wird je Plattform: ein Beitrag, der auf drei Plattformen veröffentlicht wird, zählt dreifach. Gezählt werden ausschließlich erfolgreiche Veröffentlichungen; ein fehlgeschlagener Versuch verbraucht nichts. Wird ein Beitrag später gelöscht, wird die Zählung dadurch nicht rückgängig gemacht. Der Abrechnungszeitraum beginnt bei kostenpflichtigen Tarifen mit dem Tag der Freischaltung und läuft monatlich weiter; bei kostenlosen Konten beginnt er mit dem Tag der Registrierung. Nicht verbrauchte Veröffentlichungen verfallen mit dem Ende des Abrechnungszeitraums; sie werden nicht in den folgenden Zeitraum übertragen, und eine Erstattung oder Gutschrift findet dafür nicht statt. Ein Wechsel in einen höheren Tarif beginnt sofort einen neuen Zeitraum, der Zähler startet bei null; ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif setzt den Zähler nicht zurück. Ist die Grenze erreicht, können bis zum Beginn des nächsten Zeitraums keine weiteren Beiträge vorbereitet oder veröffentlicht werden; der Nutzer wird darauf hingewiesen und kann, soweit ein höherer Tarif angeboten wird, in diesen wechseln. Der jeweils verbrauchte Anteil wird im Konto des Nutzers angezeigt.
(3b) Ein Kanal, ein Konto; keine Umgehung der Grenzen. Ein Kanal auf einer Drittplattform (z. B. ein Instagram-Konto, eine Facebook-Seite, ein TikTok-Konto) kann jeweils nur mit einem Nutzerkonto verbunden werden. Wird ein bereits verbundener Kanal bei einem weiteren Nutzerkonto hinterlegt, wird die Verbindung abgelehnt. Ein Kanal, der mit keinem aktiven Nutzerkonto mehr verbunden ist, kann erneut verbunden werden. Das Anlegen mehrerer Nutzerkonten mit dem Ziel, die Veröffentlichungsgrenzen nach Absatz 3a zu umgehen, ist nicht gestattet; der Anbieter kann in diesem Fall nach § 6 Abs. 4 und § 7 Abs. 4 vorgehen.
(3c) Änderung der Veröffentlichungsgrenzen. Der Anbieter kann die Zahl der Veröffentlichungen nach Absatz 3a auch für bestehende Verträge ändern, wenn dies zur Anpassung an veränderte Kosten der Bereitstellung, an geänderte Vorgaben, Entgelte oder technische Beschränkungen der Drittplattformen oder an eine wesentlich veränderte Belastung des Dienstes erforderlich ist. Eine solche Änderung kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; die Ankündigung nennt die bisherige und die künftige Zahl sowie den Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Wird die Zahl zum Nachteil des Nutzers verringert, kann der Nutzer den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; auf dieses Recht und auf die Frist weist der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hin. Eine Erhöhung der Zahl bedarf keiner Ankündigungsfrist und keines Kündigungsrechts.
(3d) Zeitversetztes Veröffentlichen (Einplanen). Ab dem Tarif Pro (und höheren Tarifen) kann der Nutzer Beiträge im Voraus einplanen: Er erstellt den Beitrag, wählt Datum und Uhrzeit, und der Anbieter veröffentlicht ihn zum gewählten Zeitpunkt selbsttätig. Die gewählte Uhrzeit gilt in der im Konto des Nutzers hinterlegten Zeitzone. Der gewählte Zeitpunkt darf höchstens 30 Tage in der Zukunft liegen. Für eingeplante Beiträge gelten dieselben Veröffentlichungsgrenzen wie nach Absatz 3a; der Versand wird auf das Kontingent des Abrechnungszeitraums angerechnet, in dem er tatsächlich erfolgt. Ist zum geplanten Zeitpunkt das Veröffentlichungskontingent aufgebraucht, wird der Beitrag nicht veröffentlicht; er bleibt gespeichert, und der Nutzer wird darauf hingewiesen. Reicht der Tarif des Nutzers zum geplanten Zeitpunkt nicht mehr aus (etwa nach einem Wechsel in einen niedrigeren Tarif), wird der Beitrag nicht veröffentlicht; er wird nicht gelöscht, sondern bleibt gespeichert und kann nach erneuter Buchung eines ausreichenden Tarifs neu eingeplant werden. Hat der Nutzer eingeplante Beiträge und wechselt er in einen Tarif, in dem das zeitversetzte Veröffentlichen nicht enthalten ist, weist der Anbieter ihn vor dem Wechsel darauf hin, dass diese Beiträge ab dem Wechsel nicht mehr veröffentlicht werden.
(4) Tarifwechsel. Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam; der Differenzbetrag wird anteilig für den laufenden Abrechnungsmonat berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam.
(5) Kostenlos bereitgestellte Abonnements. Der Anbieter kann einzelnen Nutzern befristet einen kostenpflichtigen Tarif unentgeltlich zur Verfügung stellen (z. B. im Rahmen von Aktionen oder Tests). Ein solches Abonnement endet mit Ablauf des festgelegten Zeitraums automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; es verlängert sich nicht und begründet keinen Anspruch auf weitere unentgeltliche Bereitstellung. Das Konto wechselt anschließend in den Tarif Free.
(6) Zugriff auf gesammelte Fan-Adressen nach Vertragsende. Endet ein kostenpflichtiges Abonnement, ist die öffentliche Fan-Seite ab sofort nicht mehr erreichbar. Der Nutzer kann seine bestätigten Fan-Adressen jedoch weiterhin in seinem Konto herunterladen – ohne Frist, auch im Tarif Free. Der Anbieter weist ihn nach dem Vertragsende einmal per E-Mail darauf hin.
(7) Verantwortlichkeit für die Fan-Liste. Für die von ihm gesammelten Fan-Adressen ist der Nutzer datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet diese Daten weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) ist auf der Website abrufbar und gilt mit Anlage einer Fan-Seite; auf Verlangen wird er zusätzlich in Textform übermittelt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Umsatzsteuer
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise des gewählten Tarifs (§ 3a). Alle Preise sind Endpreise. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus; der Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag der Freischaltung.
(2) Umsatzsteuer: Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Sollte der Anbieter künftig der Regelbesteuerung unterliegen, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern (B2C) inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern (B2B) als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer; bei Unternehmern mit Sitz im EU-Ausland erfolgt die Abrechnung ggf. im Reverse-Charge-Verfahren unter Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
(3) Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsverfahren (z. B. Kreditkarte, Stripe, PayPal). Befindet sich der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Begleichung der Außenstände vorübergehend zu sperren.
§ 5 Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenz)
(1) Rechte an der Software: Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit beschränktes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Rechte an Inhalten des Nutzers: Der Nutzer lädt Texte, Bilder, Videos und sonstige Medien („Inhalte") hoch, um diese zu verarbeiten oder auf Drittplattformen zu veröffentlichen. Der Nutzer räumt dem Anbieter hiermit das zeitlich und räumlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, unentgeltliche, nicht-exklusive Recht ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung technisch zu vervielfältigen, zu modifizieren (z. B. Formatierung für Social Media), zu speichern und an die vom Nutzer ausgewählten Drittplattformen zu übermitteln.
§ 6 Pflichten des Nutzers und unzulässige Inhalte
(1) Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter.
(2) Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm hochgeladenen Inhalte und versendeten E-Mails. Er garantiert, dass die Inhalte keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) E-Mail-Marketing: Beim Aufbau von Kontaktlisten und dem Versand von Benachrichtigungen ist der Nutzer streng an das gesetzliche Einwilligungsprinzip (Double-Opt-in) gebunden. Der Versand unverlangter Werbung (Spam) ist untersagt.
(4) Der Anbieter darf Inhalte, die gegen diese Richtlinien verstoßen, ohne Vorankündigung sperren oder löschen und den Account bei schwerwiegenden Verstößen fristlos kündigen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Abonnements laufen einen Monat und verlängern sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, solange sie nicht gekündigt werden. Ein kostenloses Konto im Tarif Free läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit beendet werden.
(2) Kündigung. Der Nutzer kann sein Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin kann der Dienst uneingeschränkt weiter genutzt werden. Eine anteilige Erstattung für den bereits bezahlten Abrechnungszeitraum erfolgt nicht. Dies gilt gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer.
(3) Die Kündigung kann formlos erfolgen: über die Schaltfläche „Abo kündigen" im Konto des Nutzers, über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen" oder per E-Mail. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt in Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 6 oder § 7a vor.
(5) Folgen der Beendigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist die öffentliche Fan-Seite nicht mehr erreichbar. Für den Abruf der gesammelten Fan-Adressen gilt § 3a Abs. 6. Das Nutzerkonto selbst bleibt im Tarif Free bestehen, bis der Nutzer es löscht; bei Löschung des Kontos werden die zugehörigen Daten einschließlich der Fan-Liste endgültig entfernt.
§ 7a Partner-Programm
(1) Teilnahme. Der Anbieter kann Nutzern die Teilnahme an einem Partner-Programm ermöglichen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos, setzt aber voraus, dass der Partner selbst ein laufendes kostenpflichtiges Abonnement unterhält. Endet dieses Abonnement, ruht die Teilnahme; bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Teilnehmen können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also Personen, die bei Abschluss des Partnervertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können am Partner-Programm nicht teilnehmen; der Partnervertrag ist damit kein Verbrauchervertrag, und es besteht kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Die Teilnahme ist derzeit auf Partner mit Sitz in Deutschland beschränkt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(2) Zustandekommen. Der Partnervertrag kommt zustande, indem der Nutzer das Partner-Programm in seinem Konto aktiviert und dabei diese Partnerbedingungen (§ 7a) ausdrücklich bestätigt. Der Zeitpunkt der Bestätigung, die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung dieser Bedingungen sowie die zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen (Provisionssatz, Treuebonus, Mindestauszahlung und Freigabefrist) werden gespeichert und dem Partner in seinem Konto angezeigt. Mit der Aktivierung erklärt der Partner ausdrücklich, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und den Partnervertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Diese Erklärung wird zusammen mit den Angaben zur umsatzsteuerlichen Behandlung erhoben und gespeichert. Stellt sich heraus, dass sie unzutreffend war, kann der Anbieter die Teilnahme mit sofortiger Wirkung beenden; bereits nach Absatz 5 endgültig freigegebene Provisionen bleiben bestehen, noch nicht freigegebene entfallen. Ohne diese Bestätigung wird kein Empfehlungslink erzeugt und entsteht kein Provisionsanspruch.
(3) Neukunde. Neukunde ist eine Person, die zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nie ein kostenpflichtiges Abonnement bei Tareluno unterhalten hat. Die Zuordnung erfolgt technisch über den persönlichen Empfehlungslink; maßgeblich ist die im System des Anbieters gespeicherte Zuordnung.
(4) Provision. Für jeden über den persönlichen Empfehlungslink geworbenen Neukunden, der erstmals ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt, erhält der Partner einmalig 40 % des tatsächlich gezahlten Abonnementpreises des ersten kostenpflichtigen Monats.
(5) Entstehen und Freigabe der Provision. Die Provision wird dem Partnerkonto zunächst vorläufig gutgeschrieben, sobald die Zahlung für den ersten kostenpflichtigen Monat vollständig beim Anbieter eingegangen ist. Sie wird nach Ablauf einer Freigabefrist endgültig freigegeben und erst dann auszahlbar. Die Freigabefrist beträgt 90 Tage ab Zahlungseingang. Für etablierte Partner beträgt sie 30 Tage. Etabliert ist ein Partner, wenn zum Zeitpunkt des Entstehens der Provision alle drei Voraussetzungen erfüllt sind: seit dem Entstehen seiner ersten Provision sind mindestens 90 Tage vergangen, mindestens ein Auszahlungslauf ist für ihn erfolgreich abgeschlossen worden, und sein Partnerkonto weist keinen negativen Saldo aus. Kommt es zu einer Erstattung oder Rückbuchung nach der Freigabe, die nach Absatz 5a zu einer Forderung führt, gilt der Partner für 90 Tage ab diesem Ereignis wieder als nicht etabliert; ein Wegfall der Provision vor der Freigabe berührt den Status nicht. Hat der geworbene Neukunde per SEPA-Lastschrift gezahlt, beträgt die Freigabefrist unabhängig vom Status des Partners mindestens 60 Tage; Grund ist die achtwöchige, an keine Bedingung geknüpfte Erstattungsfrist des Zahlers. Maßgeblich ist die jeweils längere der beiden Fristen. Die Frist wird beim Entstehen der Provision festgeschrieben und danach nicht mehr neu berechnet; sie wird dem Partner mit dem Datum der Freigabe in seinem Konto angezeigt. Bis zur Freigabe entfällt die Provision, wenn die Zahlung aufgrund eines Widerrufs, einer Erstattung, einer Rückbuchung oder einer Zahlungsanfechtung wieder entfällt. Diese Freigabefrist betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Anbieter und Partner; sie begründet für den geworbenen Kunden kein Rückgabe- oder Kündigungsrecht.
(5a) Rückforderung und Verrechnung nach der Freigabe. Entfällt die der Provision zugrunde liegende Zahlung nach der Freigabe durch Erstattung, Rückbuchung oder Zahlungsanfechtung, wird die Provision storniert. War sie bereits ausgezahlt, wird der Betrag als Forderung des Anbieters auf dem Partnerkonto ausgewiesen. Künftig entstehende Provisionen und Boni werden vorrangig mit dieser Forderung verrechnet. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn der Saldo des Partnerkontos positiv ist und die Mindestauszahlung nach Absatz 8 erreicht ist. Ein negativer Saldo wird dem Partner in seinem Konto mit Grund, Betrag und Datum angezeigt. War für die stornierte Provision bereits eine Gutschrift erteilt, erstellt der Anbieter eine Storno- oder Korrekturgutschrift, die auf die ursprüngliche Gutschrift Bezug nimmt; die ursprüngliche Gutschrift wird nicht verändert. Eine darüber hinausgehende Zahlungsaufforderung erfolgt nicht, solange der Partner am Programm teilnimmt; endet die Teilnahme mit negativem Saldo, kann der Anbieter den offenen Betrag geltend machen.
(6) Nur einmal je Neukunde. Die 40-%-Provision wird für jeden geworbenen Neukunden nur einmal gewährt. Ein späterer erneuter Abschluss, ein Tarifwechsel, eine Verlängerung oder die Reaktivierung eines bereits zuvor kostenpflichtigen Kontos lösen keine weitere Provision aus.
(7) Treuebonus. Zusätzlich erhält der Partner einmalig 10,00 € je geworbenem Neukunden, wenn dieser zwölf unmittelbar aufeinanderfolgende Monatsabrechnungen ohne Unterbrechung vollständig bezahlt hat. Gezählt werden die bezahlten Monatsabrechnungen; die Zählung beginnt mit der ersten Abrechnung des ersten kostenpflichtigen Monats. Ein Wechsel zwischen den kostenpflichtigen Tarifen unterbricht diesen Zeitraum nicht; die Höhe des Treuebonus bleibt davon unberührt.
(7a) Was als Unterbrechung gilt. Als Unterbrechung im Sinne von Absatz 7 gilt jeder der folgenden Umstände:
- die Kündigung des kostenpflichtigen Abonnements durch den geworbenen Kunden oder durch den Anbieter, gleich aus welchem Grund;
- der Wechsel in den kostenlosen Tarif oder das Auslaufen eines befristet bereitgestellten Abonnements; der Wechsel zwischen zwei kostenpflichtigen Tarifen gilt nicht als Unterbrechung;
- ein Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen sowie eine fehlgeschlagene, zurückgebuchte oder erstattete Zahlung, die nicht innerhalb dieser Frist ausgeglichen wird;
- die Sperrung oder Löschung des Kontos des geworbenen Kunden.
(7b) Folge der Unterbrechung. Tritt eine Unterbrechung nach Absatz 7a vor Ablauf der zwölf Monate ein, verfällt der bis dahin zurückgelegte Zeitraum ersatzlos und der Anspruch auf den Treuebonus für diesen geworbenen Kunden ist endgültig verwirkt. Er lebt weder durch eine Wiederaufnahme noch durch einen späteren Neuabschluss desselben Kunden wieder auf; eine neue Zwölfmonatsfrist wird für diesen Kunden nicht eröffnet. Unterbrochene oder nicht zusammenhängende Vertragsmonate werden nicht zusammengerechnet.
(7c) Unberührt bleibt die Provision. Absatz 7b betrifft ausschließlich den Treuebonus. Eine nach Absatz 5 bereits endgültig freigegebene Provision bleibt von einer späteren Unterbrechung unberührt.
(7d) Teilnahmevoraussetzung. Maßgeblich für die Voraussetzung nach Absatz 1 ist der Zeitpunkt der Empfehlung: Endet das eigene kostenpflichtige Abonnement des Partners später, bleiben bereits entstandene Ansprüche auf Provision und Treuebonus bestehen. Für Empfehlungen, die nach dem Ende des eigenen kostenpflichtigen Abonnements des Partners erfolgen, entsteht dagegen kein Anspruch. Der Treuebonus wird je geworbenem Kunden höchstens einmal gewährt.
(8) Auszahlung. Entstandene Beträge werden dem Partnerkonto gutgeschrieben. Ausgezahlt wird einmal monatlich im Rahmen eines Auszahlungslaufs nach Ablauf des Kalendermonats, und zwar nur, wenn das auszahlbare Guthaben zu diesem Zeitpunkt mindestens 25,00 € beträgt. Auszahlbar ist ausschließlich, was zu diesem Zeitpunkt die Freigabefrist nach Absatz 5 vollständig durchlaufen hat; in der Regel erfolgt die Auszahlung damit zum Ende des Monats, der auf den Zahlungseingang folgt. Ein Anspruch auf sofortige Auszahlung einzelner Beträge besteht nicht. Liegt das Guthaben unter dieser Grenze, verbleibt es auf dem Partnerkonto und wird in den folgenden Auszahlungslauf übernommen, bis die Grenze erreicht ist. Solange der Partner nicht etabliert im Sinne des Absatzes 5 ist, werden je Auszahlungslauf höchstens 200,00 € ausgezahlt; der übersteigende Betrag verbleibt auf dem Partnerkonto und wird in den folgenden Auszahlungslauf übernommen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf die vom Partner angegebene Bankverbindung. Eine Bankverbindung kann jeweils nur einem Partnerkonto zugeordnet sein. Wird eine bereits zugeordnete IBAN bei einem weiteren Partnerkonto hinterlegt, wird die Hinterlegung abgelehnt. Eine Bankverbindung, die keinem aktiven Partnerkonto mehr zugeordnet ist, kann erneut hinterlegt werden. Nach einer Änderung der Bankverbindung sind Auszahlungen für sieben Tage gesperrt. Der Anbieter benachrichtigt den Partner über die Änderung an die hinterlegte E-Mail-Adresse; wurde diese innerhalb der letzten sieben Tage ebenfalls geändert, zusätzlich an die vorherige Adresse. Erforderlich sind dafür Kontoinhaber, IBAN, vollständige Anschrift und die Angabe zur Umsatzsteuerpflicht; bei einer IBAN außerhalb Deutschlands zusätzlich die BIC. Ohne diese Angaben ist eine Auszahlung nicht möglich; fehlen sie, verschiebt sich die Auszahlung auf den nächsten Lauf nach Eingang der Daten. Beträge, die nach Absatz 5 rückbelastet werden, werden vor der Auszahlung verrechnet. Endet die Teilnahme am Partner-Programm, wird ein verbleibendes Guthaben mit dem nächsten Auszahlungslauf auch dann ausgezahlt, wenn es unter 25,00 € liegt, sobald der Partner die für die Auszahlung erforderlichen Angaben übermittelt hat. Ein ersatzloser Verfall von bereits entstandenem Guthaben findet nicht statt.
(9) Steuern und Gewerbe. Die Provision ist ein Entgelt des Partners. Für die steuerliche Behandlung, Anmeldung und Abführung etwaiger Steuern ist der Partner selbst verantwortlich; Einnahmen aus Empfehlungen sind in der Regel steuerpflichtige Einkünfte. Der Partner ist nach Absatz 1 Unternehmer und hat selbst zu prüfen und sicherzustellen, ob und welche gewerberechtlichen Anmeldungen erforderlich sind. Er hat auf Verlangen die für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere zur umsatzsteuerlichen Behandlung.
(9a) Abrechnung im Gutschriftverfahren. Die Abrechnung der Provisionen erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG). Der Anbieter erstellt die Abrechnung; der Partner stellt keine eigene Rechnung. Der Partner kann einer Gutschrift widersprechen; mit dem Widerspruch verliert die Gutschrift die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG).
(9b) Bruttobeträge. Alle in diesen Bedingungen und in der Konditionsübersicht genannten Beträge sind Bruttobeträge. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, ist eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer in diesen Beträgen enthalten.
(10) Kennzeichnung als Werbung. Da der Partner für die Empfehlung eine Vergütung erhält, verfolgt die Empfehlung einen kommerziellen Zweck. Der Partner ist verpflichtet, seine provisionsbasierten Empfehlungen als Werbung bzw. als kommerzielle Empfehlung zu kennzeichnen, soweit sich der kommerzielle Zweck nicht bereits eindeutig aus den Umständen ergibt. Der Partner tritt nicht als Vertreter des Anbieters auf und gibt keine über die offizielle Leistungsbeschreibung hinausgehenden Zusagen ab.
(11) Unzulässige Werbung. Untersagt sind insbesondere: die Werbung eigener oder von ihm kontrollierter Konten (Eigenempfehlung), das Anlegen von Konten mit falschen Angaben, unverlangte elektronische Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 UWG) – insbesondere per E-Mail, SMS, Messenger, Direktnachricht in sozialen Netzwerken sowie automatisierte oder massenhaft verbreitete Kommentare und Nachrichten, irreführende Angaben über Leistungen, Preise oder die Höhe der Vergütung, das Schalten bezahlter Werbung auf die Marke „Tareluno" oder darauf verwechslungsfähige Begriffe sowie Werbung auf rechtswidrigen, jugendgefährdenden oder rufschädigenden Angeboten. Der Anbieter prüft Empfehlungen auf Anhaltspunkte für Eigenempfehlungen und andere missbräuchliche Nutzung des Partner-Programms; über Folgen entscheidet er im Einzelfall. Bei einem Verstoß kann der Anbieter die Teilnahme fristlos beenden und noch nicht ausgezahlte Beträge einbehalten.
(12) Änderung und Beendigung. Der Anbieter kann das Partner-Programm sowie die Höhe der Vergütung mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern oder beenden. Für bereits geworbene Neukunden gelten die Konditionen fort, die zum Zeitpunkt der Werbung galten. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit ohne Frist beenden; die Absätze 5 und 6 gelten fort.
(13) Zuordnung und Datenschutz. Die Zuordnung eines geworbenen Neukunden erfolgt ausschließlich über den persönlichen Empfehlungslink. Der Empfehlungscode wird in der Adresszeile übertragen und erst beim Anlegen des Kontos gespeichert. Auf den Endgeräten der über den Link kommenden Personen werden hierfür keine Werbe-Cookies gesetzt und keine Daten abgelegt. Bindet der Partner den Link auf einer eigenen Website ein und setzt dort eigene Analyse- oder Werbetechnologien ein, ist er dafür selbst verantwortlich.
(14) Kein Entgelt für die Teilnahme, kein Anwerbesystem. Für die Teilnahme am Partner-Programm wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Das kostenpflichtige Tareluno-Abonnement wird ausschließlich für die Nutzung der Tareluno-Dienste bezahlt und nicht für die Möglichkeit, Vergütungen zu erhalten. Es gibt keine Vergütung für das Anwerben weiterer Partner und keine mehrstufige Vergütung. Vergütet werden ausschließlich tatsächlich zustande gekommene und bezahlte Abonnements geworbener Neukunden.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ausgeschlossen ist.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Gegenüber Unternehmern (B2B) ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Folgeschäden.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern (B2C) steht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular ist auf der Website abrufbar. Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Nutzer vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Erbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt (§ 356 Absatz 5 BGB). Maßgeblich ist die Widerrufsbelehrung.
§ 9a Inhalte der Nutzer und Moderation
(1) Für die Inhalte, die der Nutzer auf seiner Fan-Seite einstellt, ist er selbst verantwortlich. Der Anbieter prüft Inhalte nicht vorab und ist dazu auch nicht verpflichtet.
(2) Jede Person kann Inhalte über das Meldeformular melden, die sie für rechtswidrig hält (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 – DSA). Der Eingang einer Meldung wird bestätigt.
(3) Der Anbieter entscheidet über gemeldete Inhalte nach pflichtgemäßem Ermessen. Er kann Inhalte sperren, entfernen, die Reichweite einschränken oder das Konto sperren, wenn Inhalte gegen geltendes Recht oder gegen § 6 dieser Bedingungen verstoßen.
(4) Wird ein Inhalt gesperrt oder entfernt, teilt der Anbieter dies der betroffenen Person mit und begründet die Entscheidung. Die meldende Person erhält die Entscheidung ebenfalls mit Begründung.
(5) Der Anbieter kann ohne Meldung tätig werden, wenn er auf andere Weise Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt.
(6) Gegen eine Entscheidung kann die betroffene Person innerhalb von sechs Monaten Widerspruch einlegen; die Anschrift steht im Impressum. Der Anbieter prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis mit Begründung mit.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates des Verbrauchers entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters.
Stand: September 2026.